Projekte

§ 1 Geltung

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Leistungen von PitMedia, Peter Köhl (im Folgenden „PitMedia“). Sie gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Vereinen und Verbänden (im Folgenden „Auftraggeber“).

(2) Individuelle Vereinbarungen, etwa im Angebot, gehen diesen Bedingungen vor. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn PitMedia ihnen ausdrücklich zustimmt.

§ 2 Leistung

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot. Zusätzliche Leistungen werden nach Absprache gesondert berechnet.

(2) Im Rahmen des Briefings hat PitMedia Gestaltungsfreiheit. Abweichende Geschmacksvorstellungen sind kein Mangel.

(3) Der Auftraggeber sorgt für nötige Drehgenehmigungen. Er holt die Einwilligungen der Personen ein, die auf seine Veranlassung mitwirken oder abgebildet werden. Die Einwilligungen gelten auch für die Referenznutzung nach § 6. Bei Veranstaltungen sorgt er dafür, dass die Gäste auf Foto- und Videoaufnahmen hingewiesen werden.

§ 3 Korrekturschleifen und Freigabe

(1) Eine Korrekturschleife ist im Preis enthalten. Als Korrekturschleife gelten alle Änderungswünsche, die gesammelt in einem Feedbackdurchgang übermittelt werden. Jede weitere Korrekturschleife kann PitMedia nach Aufwand berechnen, mindestens mit 50,00 € netto. Liegt der Aufwand darüber, nennt PitMedia den Preis vor Beginn und startet nach Bestätigung durch den Auftraggeber. Die Beseitigung von Mängeln ist keine Korrekturschleife.

(2) Der Auftraggeber prüft jede Lieferung innerhalb von fünf Arbeitstagen (Montag bis Freitag) und teilt Änderungswünsche gesammelt in Textform mit. Die Lieferung gilt als freigegeben und abgenommen, wenn in dieser Frist keine Änderungswünsche eingehen oder der Auftraggeber die Inhalte veröffentlicht. Auf diese Folge weist PitMedia bei jeder Lieferung hin. Änderungswünsche nach der Freigabe gelten als weitere Korrekturschleife. Mängelansprüche bleiben unberührt.

§ 4 Nutzungsrechte

(1) Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte an den Inhalten und am Rohmaterial bleiben bei PitMedia.

(2) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den gelieferten Inhalten für die organische Nutzung in eigener Sache, also ohne bezahlte Reichweite. Das gilt insbesondere für alle Social-Media-Plattformen und die eigene Website, zeitlich und räumlich unbegrenzt. Bis zur vollständigen Bezahlung ist die Nutzung widerruflich gestattet.

(3) Die Nutzung in bezahlter Werbung (Paid Ads) ist nicht enthalten. Dazu zählt jede Ausspielung gegen Bezahlung, auch das Bewerben (Boosten) bestehender Beiträge. Paid Ads sind nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung erlaubt.

(4) Der Auftraggeber darf die Inhalte an seine Kunden und Partner weitergeben, etwa an Veranstalter oder, bei Agenturen, an den Endkunden. Diese dürfen die Inhalte im selben Umfang nutzen, jedoch ausschließlich unverändert in der Fassung, die PitMedia geliefert oder der PitMedia zugestimmt hat. Der Auftraggeber gibt die Inhalte nur mit diesem Hinweis weiter. Jede andere Weitergabe oder Unterlizenzierung ist ausgeschlossen.

(5) Jede Bearbeitung der gelieferten Inhalte bedarf der vorherigen Zustimmung von PitMedia in Textform. Das gilt insbesondere für Zuschnitt, Kürzung, Untertitel, Texteinblendungen und sonstige Änderungen.

(6) Verletzt der Auftraggeber diese Nutzungsregeln schuldhaft, zahlt er eine angemessene Vertragsstrafe. Ihre Höhe legt PitMedia nach billigem Ermessen fest, im Streitfall kann sie gerichtlich überprüft werden. Die Vertragsstrafe wird auf einen weitergehenden Schadensersatz angerechnet.

§ 5 Rohmaterial und Archivierung

(1) Rohmaterial sowie Projekt-, Schnitt-, Grafik- und Animationsdateien sind nicht Teil der Leistung und bleiben bei PitMedia. Ihre Übergabe kann gegen Aufpreis gesondert beauftragt werden.

(2) Rohmaterial und Projektdateien werden nach Projektabschluss zwölf Monate archiviert. Vor der Löschung wird der Auftraggeber informiert und kann die Daten gegen Aufpreis übernehmen. Ein Anspruch auf dauerhafte Speicherung besteht nicht. Für die Sicherung der gelieferten Dateien ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.

§ 6 Referenznutzung

PitMedia darf die Arbeiten nach ihrer Veröffentlichung für eigene Werbung nutzen, etwa auf der Website, in sozialen Netzwerken, in Präsentationen und Angeboten. Der Auftraggeber kann dem jederzeit in Textform widersprechen. PitMedia entfernt die Inhalte dann innerhalb von 14 Tagen von Website und Social-Media-Kanälen und nutzt sie nicht weiter. Bereits gedruckte Materialien und versendete Angebote müssen nicht zurückgerufen werden.

§ 7 Bereitgestellte Inhalte, Musik und KI

(1) Für Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, etwa Musik, Logos, Bilder, Texte oder Videos, sorgt er für die nötigen Rechte. Er stellt PitMedia von Ansprüchen Dritter frei, die aus diesen Inhalten oder aus fehlenden Einwilligungen nach § 2 Abs. 3 entstehen. Das gilt auch, wenn die Ansprüche erst nach der Veröffentlichung geltend gemacht werden (z. B. über Content-ID), und schließt angemessene Kosten der Rechtsverteidigung ein. Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende.

(2) Musik, die PitMedia lizenziert, darf nur zusammen mit dem gelieferten Video und im Rahmen der jeweiligen Lizenz genutzt werden. Für Musik, die der Auftraggeber selbst auswählt oder beim Veröffentlichen hinzufügt, ist er verantwortlich.

(3) Setzt PitMedia KI-Werkzeuge ein, weist PitMedia bei der Lieferung darauf hin, welche Inhalte KI-generiert sind. Der Auftraggeber kennzeichnet sie bei der Veröffentlichung so, wie Gesetz und Plattformen es verlangen. Soweit an KI-generierten Bestandteilen keine Urheberrechte entstehen, gelten die Regeln aus § 4 als vertragliche Vereinbarung.

§ 8 Projektpause

Fehlt Zuarbeit des Auftraggebers, etwa Material, Inhalte, Termine oder Entscheidungen, und kommt ein Projekt deshalb länger als drei Monate nicht voran, kann PitMedia eine Frist von zwei Wochen setzen. Dabei weist PitMedia darauf hin, dass das Projekt nach Ablauf der Frist endet. Verstreicht die Frist ungenutzt, endet das Projekt, und die bis dahin erbrachten Leistungen werden abgerechnet. Eine spätere Fortsetzung ist als neuer Auftrag möglich.

§ 9 Haftung

PitMedia haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, aus einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.

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